Angebot
Die Schweiz ist heute mehr denn je ein Land mit einer ethnisch, kulturell, konfessionell und sozial vielfältigen Bevölkerung ...– diese Vielfalt spiegelt sich auch in der Primarstufe Reinach wider. Im Zuge von Globalisierung, Einwanderung und Integration, gesteigerter Mobilität, demografischem Wandel, Individualisierung und Wertewandel hat die Vielfalt der Kulturen und der Lebensformen deutlich zugenommen.
ALOR – Alternativer Lernort Reinach
ALOR – Alternativer Lernort Reinach
Der ALOR ist ein alternativer, externer Lernort innerhalb der Primarstufe Reinach.
Kinder mit entsprechendem Bedarf sollen dort für eine bestimmte Zeit zur Ruhe kommen und in einem geschützten Umfeld lernen können. Der ALOR kann zum einen von SchülerInnen freiwillig aufgesucht werden, in Absprache mit der Klassenlehrperson und den Erziehungsberechtigten. Zum anderen können Schülerinnen, durch die Klassenlehrperson und nach mehreren erfolglos verlaufenen Disziplinarmassnahmen und nach Einbezug der Schulleitung (SGS 641.11 Verordnung Kindergarten und Primarschule, §§ 71-72c), bei Bedarf zugewiesen werden.Beide Formen des Eintritts setzen die Einwilligung der Erziehungsberechtigten voraus.
Öffnungszeiten, Standort und Weg:
Der ALOR ist an folgenden Tagen geöffnet:Montag bis Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr; Dienstag und Donnerstag: 13.45 bis 15.15 Uhr
Der ALOR ist im Provisorium an der Egertenstrasse 20 untergebracht. Der Weg in den ALOR liegt in der Verantwortung der Eltern/Erziehungsberechtigten.
ALOR-Team
Frau Laura Bösiger, Lehrperson
Frau Sandra Wehrli, Sozialpädagogin
E-Mail: Bitte Javascript aktivieren!
Telefon: 079 802 18 30
Telefon und E-Mail funktionieren ab 12. August 2024
Kinder mit entsprechendem Bedarf sollen dort für eine bestimmte Zeit zur Ruhe kommen und in einem geschützten Umfeld lernen können. Der ALOR kann zum einen von SchülerInnen freiwillig aufgesucht werden, in Absprache mit der Klassenlehrperson und den Erziehungsberechtigten. Zum anderen können Schülerinnen, durch die Klassenlehrperson und nach mehreren erfolglos verlaufenen Disziplinarmassnahmen und nach Einbezug der Schulleitung (SGS 641.11 Verordnung Kindergarten und Primarschule, §§ 71-72c), bei Bedarf zugewiesen werden.Beide Formen des Eintritts setzen die Einwilligung der Erziehungsberechtigten voraus.
Öffnungszeiten, Standort und Weg:
Der ALOR ist an folgenden Tagen geöffnet:Montag bis Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr; Dienstag und Donnerstag: 13.45 bis 15.15 Uhr
Der ALOR ist im Provisorium an der Egertenstrasse 20 untergebracht. Der Weg in den ALOR liegt in der Verantwortung der Eltern/Erziehungsberechtigten.
ALOR-Team
Frau Laura Bösiger, Lehrperson
Frau Sandra Wehrli, Sozialpädagogin
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Telefon: 079 802 18 30
Telefon und E-Mail funktionieren ab 12. August 2024
Aufgabenstunde
Aufgabenstunde
Aus zeitlichen, fachlichen oder anderen Gründen können nicht alle Eltern ihre Kinder beim Lösen der Hausaufgaben unterstützen. Die Aufgabenstunde soll den Schülerinnen und Schüler ermöglichen, ihre Hausaufgaben an einem beaufsichtigten und ruhigen Ort zu erledigen. Auf einzelne Schülerfragen kann die Aufsichtsperson, welche eine pädagogische Ausbildung besitzt (Lehrperson oder Sozialpädagogin), eingehen.
Die Aufgabenstunde ist ein kostenloses Angebot der Primarstufe in Zusammenarbeit mit der Gemeinde.
Organisation
Die Aufgabenstunde ist ein kostenloses Angebot der Primarstufe in Zusammenarbeit mit der Gemeinde.
Organisation
- Eine Anmeldung für die Aufgabenstunde ist jeweils auf Schuljahresbeginn hin möglich.
- Die Anmeldung erfolgt über die Klassenlehrperson und gilt für ein ganzes Schuljahr.
- Die angemeldeten Schülerinnen und Schüler müssen die Aufgabenstunde besuchen, unabhängig davon, ob oder wie viele Hausaufgaben zu erledigen sind.
- Schülerinnen und Schülern, welchen die 30 Minuten der Aufgabenstunde für die Erledigung der Hausaufgaben nicht reichen, sind verpflichtet, diese zu Hause zu erledigen.
- Schülerinnen und Schüler, welche die Hausaufgaben erledigt haben, beschäftigen sich in geeigneter Form bis zum Schluss der Aufgabenstunde. Andernfalls dürfen sie, sofern dies die Eltern auf der Anmeldung vermerkt haben, nach Hause gehen.
- Kann ein Kind an einem Tag die Aufgabenstunde nicht besuchen, muss es rechtzeitig bei der Betreuungsperson abgemeldet werden.
- Die Aufgabenstunde ist weder eine Nachhilfe noch ein Betreuungsangebot im weitesten Sinn.
- Schülerinnen und Schüler halten sich in der Aufgabenstunde an die geltenden Schulhaus- und Klassenregeln.
- Schülerinnen und Schüler erscheinen mit dem Arbeitsmaterial, welches sie für die Erledigung der Hausaufgaben benötigen.
- Schülerinnen und Schüler, welche sich nicht an die Regeln halten, können durch die Aufsichtsperson vom Besuch der Aufgabenstunde ausgeschlossen werden. Die Schulleitung wird über den Ausschluss informiert.
BBF Begabungs- und Begabtenförderung
Begabungs- und Begabtenförderung (ISF BBF und Pullout)
Die Integrative Spezielle Förderung Begabungs- und Begabtenförderung (ISF BBF) findet primär in der Regelklasse durch individualisierenden, differenzierenden Unterricht statt. Sollte dieser nicht ausreichen, kann ein Kind im Pullout unterrichtet werden. Diese Massnahme setzt schulinterne Abklärungen der in Frage kommenden Kinder und verschiedene Gespräche voraus. Die Schulleitung trifft den Entscheid betreffend den Besuch des Pullout-Unterrichts. Dieser erfolgt in Kleingruppen durch eine speziell ausgebildete Fachperson.
Die Kosten für den ISF- und den Pullout-Unterricht trägt die Gemeinde.
Die Kosten für den ISF- und den Pullout-Unterricht trägt die Gemeinde.
DaZ - Deutsch als Zweitsprache
DaZ - Deutsch als Zweitsprache
Fremdsprachige Kinder ohne genügend Deutschkenntnisse haben die Möglichkeit, in Gruppen von zwei bis sechs Kindern einen sprachunterstützenden Unterricht (DaZ – Deutsch als Zweitsprache) zu besuchen. Dieser findet mindestens einmal pro Woche integrativ oder separativ während der Unterrichtszeit statt. Der DaZ-Unterricht erleichtert dem Kind den Zugang zu seinen deutschsprachigen KlassenkameradInnen. Gemeinsames Spielen und Kontakt auch in der Freizeit fördert das gegenseitige Verständnis für die verschiedenartigen Kulturen. In Reinach haben die fremdsprachigen Kinder ohne genügend Deutschkenntnisse ab der Kindergartenzeit zwei Jahre und ab der 1.Klasse bis zu drei Jahren das Anrecht auf diese zusätzliche DaZ-Förderung.
Französisch als Zusatzsprache
Schülerinnen und Schüler, die zu uns in den Zyklus 2 (3. bis 6. Klasse) zuziehen aus einem anderen Land oder anderen Kanton, hatten oft noch keinen Französischunterricht.
Damit sie dem Französischunterricht in der Klasse folgen können und Lücken im Schulstoff aufarbeiten können, bieten wir FaZ an. Der FaZ-Unterricht findet am Mittwochnachmittag statt. Der Besuch ist ein obligatorisches Angebot, bis das Kind dem Unterricht in seiner Klasse gut folgen kann.
Damit sie dem Französischunterricht in der Klasse folgen können und Lücken im Schulstoff aufarbeiten können, bieten wir FaZ an. Der FaZ-Unterricht findet am Mittwochnachmittag statt. Der Besuch ist ein obligatorisches Angebot, bis das Kind dem Unterricht in seiner Klasse gut folgen kann.
Freiwilliger Schulsport Reinach
Freiwilliger Schulsport Reinach
Die Schüler und Schülerinnen aus dem Kindergarten und der Primarschule Reinach können im Rahmen des freiwilligen Schulsports kostengünstig einen Sportkurs besuchen. Dies ist ein Angebot der Gemeinde Reinach, vertreten durch die Schulleitung, basierend auf den Grundlagen von Jugend + Sport.
Mehr Information unter diesen Links:
Mehr Information unter diesen Links:
Fremdsprachenklasse
Fremdsprachenklasse
Jedes Jahr ziehen Familien nach Reinach, welche keine oder nur sehr wenige Kenntnisse der deutschen Sprache haben. Um den Kindern die Integration in unseren deutschsprachigen Raum und in die Primarstufe Reinach zu erleichtern, führen wir Fremdsprachenklasse. Diese Klasse besteht aus max. 13 fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern im Alter zwischen 7 bis 13 Jahre und wird von zwei Lehrpersonen geführt, welche einen Grossteil der Zeit gemeinsam unterrichten und den Fokus auf den deutschen Spracherwerb legen. Die Kinder dieser Klasse haben Anrecht darauf, während höchstens einem Jahr in dieser Fremdsprachenklasse für Fremdsprachige unterrichtet zu werden. Ziel ist jedoch eine möglichst schnelle Eingliederung in eine reguläre Klasse der Primarstufe Reinach. Sobald deshalb ein Kind genug Deutsch versteht und spricht, um am Unterricht einer Klasse seiner Stufe teilnehmen zu können, findet eine allmähliche Integration in diese künftige Klasse statt.Nach dem Wechsel in eine reguläre Klasse haben die Kinder, welche aus der Fremdsprachenklasse für Fremdsprachige kommen, während maximal weiteren drei Jahren Anrecht auf DaZ-Unterricht (Deutsch als Zweitsprache). Dieser Weg, zugezogene Kinder aus aller Welt in unser Schulsystem schrittweise zuerst in die Fremdsprachenklasse für Fremdsprachige und dann in eine reguläre Klasse zu integrieren, ist in der Primarstufe Reinach ein erfolgreiches Modell.
HSK-Unterricht (heimatliche Sprache und Kultur)
HSK-Unterricht (Heimatliche Sprache und Kultur)
Für fremdsprachige Kinder der Primarstufe (Kindergarten + Primarschule) werden Kurse in deren Sprache und Kultur angeboten. Das Amt für Volksschulen hält die entsprechenden Anmeldeformulare für die Schulleitung bereit.
Sie erhalten das gewünschte Formular bei der Klassenlehrperson Ihres Kindes oder unter folgendem Link.
Sie erhalten das gewünschte Formular bei der Klassenlehrperson Ihres Kindes oder unter folgendem Link.
Integrationsklassen (INSO-Klassen)
Integrationsklassen (INSO-Klassen)
Manche Kinder brauchen eine Unterstützung, die weitergeht als nur ISF. Für sie kann eine separative oder integrative Sonderschulung die geeignete Massnahme sein. Sonderschüler*Innen, welche vom Miteinander mit Regelschüler*Innen profitieren, können integrativ in einer Regelklasse unterrichtet werden. Die Sonderschüler*Innen erhalten zusätzlichen Unterstützung durch eine/n Heilpädagog*In oder eine/e Sozialpädagog*In des Heilpädagogischen Zentrums. Da der Kanton den Unterricht von Sonderschüler*Innen in Regelklassen finanziert, werden beim Entscheid betreffend die Umsetzung dieser Sonderschulmassnahme die Abteilung für Sonderpädagogik (im Amt für Volksschulen) sowie die Schulleitung der Heilpädagogischen Schule einbezogen.
Sozialpädagogische integrierte Sonderschüler*Innen werden in der Regel einzeln integriert. Heilpädagogisch integrierte Sonderschüler*Innen werden in Gruppen von maximal fünf heilpädagogisch geförderten Sonderschüler*Innen zusammen mit maximal 17 Regelschüler*Innen unterrichtet. Diese Klassen bezeichnet man als Integrationsklassen. Die Unterstützung der SonderschülerInnen in einer Integrationsklasse obliegt einer/einem HeilpädagogIn des Heilpädagogischen Zentrums. Die bis zu 17 RegelschülerInnen einer Integrationsklasse werden wie alle anderen RegelschülerInnen der Primarstufe Reinach entsprechend dem Lehrplan der Volksschule unterrichtet. Daneben profitieren sie vom Miteinander mit den maximal 5 begleiteten Sonderschüler*Innen.
Sozialpädagogische integrierte Sonderschüler*Innen werden in der Regel einzeln integriert. Heilpädagogisch integrierte Sonderschüler*Innen werden in Gruppen von maximal fünf heilpädagogisch geförderten Sonderschüler*Innen zusammen mit maximal 17 Regelschüler*Innen unterrichtet. Diese Klassen bezeichnet man als Integrationsklassen. Die Unterstützung der SonderschülerInnen in einer Integrationsklasse obliegt einer/einem HeilpädagogIn des Heilpädagogischen Zentrums. Die bis zu 17 RegelschülerInnen einer Integrationsklasse werden wie alle anderen RegelschülerInnen der Primarstufe Reinach entsprechend dem Lehrplan der Volksschule unterrichtet. Daneben profitieren sie vom Miteinander mit den maximal 5 begleiteten Sonderschüler*Innen.
ISF HP KG
Integrative Spezielle Förderung Heilpädagogik im Kindergarten (ISF HP KG)
Der ISF HP KG ermöglicht ein zusätzliches pädagogisches Angebot für alle Kindergartenkinder und ihre Bezugspersonen. Dieses richtet sich an Kinder mit besonderen Bedürfnissen, verzögertem Entwicklungsverlauf, Auffälligkeiten in verschiedenen Wahrnehmungsbereichen, an Kinder in Krisensituationen und an Kinder mit hohen Begabungen.
Der ISF HP KG ist zudem Beratungsstelle für Einschulungs- und Schulübergangsfragen.
Die Begleitung der Kinder durch die Fachstelle ist als Ergänzung zum Lern- und Spielangebot des Quartierkindergartens gedacht. Sie findet einzeln oder in kleinen Gruppen im Kindergarten oder an der Fachstelle statt.
Im Zentrum steht die individuelle Förderung jedes Kindes. Die kindliche Entwicklung wird in den Bereichen Wahrnehmung, Denkfähigkeit, Emotionalität, Sozialverhalten, Sprache und Bewegung unterstützt. Das Kind hat hier genügend Zeit und Ruhe, das zu lernen, was es noch nicht kann und seine Stärken auszuleben. Die Eigenständigkeit und das Selbstbewusstsein des Kindes werden gestärkt. Die Integration des Kindes in seine Kindergartenklasse wird positiv beeinflusst.
Das Angebot des ISF HP KGs ist freiwillig und kostenlos. Eine entsprechende Förderung kann nach einer Abklärung im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten erfolgen.
Der ISF HP KG ist zudem Beratungsstelle für Einschulungs- und Schulübergangsfragen.
Die Begleitung der Kinder durch die Fachstelle ist als Ergänzung zum Lern- und Spielangebot des Quartierkindergartens gedacht. Sie findet einzeln oder in kleinen Gruppen im Kindergarten oder an der Fachstelle statt.
Im Zentrum steht die individuelle Förderung jedes Kindes. Die kindliche Entwicklung wird in den Bereichen Wahrnehmung, Denkfähigkeit, Emotionalität, Sozialverhalten, Sprache und Bewegung unterstützt. Das Kind hat hier genügend Zeit und Ruhe, das zu lernen, was es noch nicht kann und seine Stärken auszuleben. Die Eigenständigkeit und das Selbstbewusstsein des Kindes werden gestärkt. Die Integration des Kindes in seine Kindergartenklasse wird positiv beeinflusst.
Das Angebot des ISF HP KGs ist freiwillig und kostenlos. Eine entsprechende Förderung kann nach einer Abklärung im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten erfolgen.
ISF Integrative Spezielle Förderung
ISF Integrative Spezielle Förderung
Mit der integrativen Speziellen Förderung (ISF) können Kinder mit besonderen Bedürfnissen im Lern-, Leistungs- und Sozialbereich, die aber dennoch vom Miteinander in der Grossgruppe profitieren, im Regelklassenunterricht integriert werden. Die Kinder, die mit ISF unterstützt werden, besuchen den Unterricht in der Regelklasse und werden von der Lehrperson für ISF Heil- oder Sozialpädagogik lektionenweise während der Unterrichtszeit gefördert. Die Förderung geschieht grundsätzlich in Absprache mit den Eltern und findet je nach Situation im Regelunterricht, in kleinen Fördergruppen oder alleine statt.
Die Integrative Spezielle Förderung Heilpädagogik mit individuellen Lernzielen (ISF HP mit ILZ) bedarf je nach Klassenstufe einer Empfehlung durch eine Fachstelle (SPD oder KJP) und einesentsprechenden Entscheids durch die Schulleitung. Das Kind folgt in diesem Fächern Lernzielen, die seinem Bedarf angepasst sind. So wird es gefordert, aber nicht überfordert und kann Lernerfolge erfahren.
Demgegenüber benötigt die Integrative Spezielle Förderung Heilpädagogik ohne individuelle Lernziele (ISF HP ohne ILZ) keine Abklärung durch eine Fachstelle und wird zwischen den Lehrpersonen und den Eltern vereinbart. Das Kind folgt den Lernzielen der Klasse.
Die Integrative Spezielle Förderung Heilpädagogik im Kindergarten (ISF HP KG) ermöglicht ein zusätzliches pädagogisches Angebot für alle Kindergartenkinder und ihre Bezugspersonen. Dieses richtet sich an Kinder mit besonderen Bedürfnissen, verzögertem Entwicklungsverlauf oder Auffälligkeiten in verschiedenen Wahrnehmungsbereichen sowie an Kinder in Krisensituationen.Die Integrative Spezielle Förderung im Kindergarten berät zudem bei Einschulungs- und Schulübergangsfragen.
Die Integrative Spezielle Förderung Sozialpädagogik (ISF SP) bedarf keiner Abklärung durch eine Fachstelle. Je nach Fragestellungen legt die Primarstufe Reinach den Eltern jedoch nahe, die Ursache für das Verhalten durch eine Fachstelle abklären zu lassen. Dies fördert das bessere Verständnis.
Die Integrative Spezielle Förderung Begabungs- und Begabtenförderung (ISF BBF) findet primär in der Regelklasse durch individualisierenden, differenzierenden Unterricht statt. Sollte dieser nicht ausreichen, kann ein Kind im Pullout unterrichtet werden. Diese Massnahme setzt schulinterne Abklärungen der in Frage kommenden Kinder und verschiedene Gespräche voraus. Die Schulleitung trifft den Entscheid betreffend den Besuch des Pullout-Unterrichts. Dieser erfolgt in Kleingruppen durch eine speziell ausgebildete Fachperson.
Die Integrative Spezielle Förderung Heilpädagogik mit individuellen Lernzielen (ISF HP mit ILZ) bedarf je nach Klassenstufe einer Empfehlung durch eine Fachstelle (SPD oder KJP) und einesentsprechenden Entscheids durch die Schulleitung. Das Kind folgt in diesem Fächern Lernzielen, die seinem Bedarf angepasst sind. So wird es gefordert, aber nicht überfordert und kann Lernerfolge erfahren.
Demgegenüber benötigt die Integrative Spezielle Förderung Heilpädagogik ohne individuelle Lernziele (ISF HP ohne ILZ) keine Abklärung durch eine Fachstelle und wird zwischen den Lehrpersonen und den Eltern vereinbart. Das Kind folgt den Lernzielen der Klasse.
Die Integrative Spezielle Förderung Heilpädagogik im Kindergarten (ISF HP KG) ermöglicht ein zusätzliches pädagogisches Angebot für alle Kindergartenkinder und ihre Bezugspersonen. Dieses richtet sich an Kinder mit besonderen Bedürfnissen, verzögertem Entwicklungsverlauf oder Auffälligkeiten in verschiedenen Wahrnehmungsbereichen sowie an Kinder in Krisensituationen.Die Integrative Spezielle Förderung im Kindergarten berät zudem bei Einschulungs- und Schulübergangsfragen.
Die Integrative Spezielle Förderung Sozialpädagogik (ISF SP) bedarf keiner Abklärung durch eine Fachstelle. Je nach Fragestellungen legt die Primarstufe Reinach den Eltern jedoch nahe, die Ursache für das Verhalten durch eine Fachstelle abklären zu lassen. Dies fördert das bessere Verständnis.
Die Integrative Spezielle Förderung Begabungs- und Begabtenförderung (ISF BBF) findet primär in der Regelklasse durch individualisierenden, differenzierenden Unterricht statt. Sollte dieser nicht ausreichen, kann ein Kind im Pullout unterrichtet werden. Diese Massnahme setzt schulinterne Abklärungen der in Frage kommenden Kinder und verschiedene Gespräche voraus. Die Schulleitung trifft den Entscheid betreffend den Besuch des Pullout-Unterrichts. Dieser erfolgt in Kleingruppen durch eine speziell ausgebildete Fachperson.
Jugenddienst Polizei BL
Jugenddienst Polizei BL
Der Jugenddienst ist ein Fachdienst der Polizei Basel-Landschaft und gehört zur Kriminalpolizei. Der Jugenddienst befasst sich mit der Aufklärung jugendspezifischer Straftaten. Die Mitarbeitenden sind zudem in der Prävention tätig, unterhalten ein grosses Netzwerk und beraten interne und externe Stellen zu Jugendthemen. Im Alter von zehn Jahren ist man in der Schweiz strafmündig. Um Kinder und Jugendliche darauf zu sensibilisieren, besucht der Jugenddienst deshalb bereits 5. Klassen von Primarschulen. Themen der 90-minütigen Lektionen sind die Konsequenzen von Straftaten wie Diebstahl oder Gewalt – aber auch der Umgang mit Smartphone und Internet.
Tel. Jugenddienst: 061 553 37 37
Tel. Jugenddienst: 061 553 37 37
Kinder- und Jugendzahnpflege
Kinder- und Jugendzahnpflege
Angebot
Mit dem Beitritt zur Kinder- und Jugendzahnpflege bieten Ihnen die Zahnärztinnen und Zahnärzte zusammen mit den Verantwortlichen der Gemeinden und des Kantons folgende Dienstleistungen für Ihre Kinder an:
Für sämtliche Behandlungen haben Sie die freie Zahnarztwahl im ganzen Kanton Basel-Landschaft. Ausserkantonale Behandlungen müssen beantragt werden. Der Entscheid liegt bei der Kantonszahnärztin.
Beitritt zur Behandlung
Der Beitritt zur Behandlung im Rahmen der Kinder- und Jugendzahnpflege ist freiwillig. Er erfolgt regulär im Kindergarten, wenn das Kind den Kindergarten besucht, sonst im ersten Schuljahr. Ein späterer, individueller Beitritt ist nur mit einem gesunden oder kariessanierten Gebiss möglich. In den Kanton Zuziehende können kariesbefallene Zähne im Rahmen der Kinder- und Jugendzahnpflege sanieren lassen, erhalten aber keine Subventionen an diese Sanierung, es sei denn, sie seien am alten Wohnort in der Schweiz von der Schulzahnpflege betreut worden.
Die Beitrittserklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben der Gemeinde zugestellt werden.
Brauchen Sie weitere Informationen? Wir geben Ihnen gerne Auskunft, 061 511 64 15
Mit dem Beitritt zur Kinder- und Jugendzahnpflege bieten Ihnen die Zahnärztinnen und Zahnärzte zusammen mit den Verantwortlichen der Gemeinden und des Kantons folgende Dienstleistungen für Ihre Kinder an:
- Regelmässige Kontrolle der Zähne bis zur Mündigkeit
- Vorbeugende Massnahmen gegen Karies und Parodontitis (Erkrankung des Zahnbettes)
- Behandlung von Karies und Zahnstellungsanomalien
- Reduzierter Tarif für alle notwendigen Behandlungen
- Sozialbeitrag der Gemeinde Reinach gemäss den gesetzlichen Bestimmungen (Verordnung zum Reglement über die Kinder- und Jugendzahnpflege vom 5.8.2008)
Für sämtliche Behandlungen haben Sie die freie Zahnarztwahl im ganzen Kanton Basel-Landschaft. Ausserkantonale Behandlungen müssen beantragt werden. Der Entscheid liegt bei der Kantonszahnärztin.
Beitritt zur Behandlung
Der Beitritt zur Behandlung im Rahmen der Kinder- und Jugendzahnpflege ist freiwillig. Er erfolgt regulär im Kindergarten, wenn das Kind den Kindergarten besucht, sonst im ersten Schuljahr. Ein späterer, individueller Beitritt ist nur mit einem gesunden oder kariessanierten Gebiss möglich. In den Kanton Zuziehende können kariesbefallene Zähne im Rahmen der Kinder- und Jugendzahnpflege sanieren lassen, erhalten aber keine Subventionen an diese Sanierung, es sei denn, sie seien am alten Wohnort in der Schweiz von der Schulzahnpflege betreut worden.
Die Beitrittserklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben der Gemeinde zugestellt werden.
Brauchen Sie weitere Informationen? Wir geben Ihnen gerne Auskunft, 061 511 64 15
Kinderbeauftragte der Gemeinde Reinach / Kinderbüro
Kinderbeauftragte der Gemeinde Reinach / Kinderbüro
Kinderbüro – Anlaufstelle für Kinder im Kindergarten- und Primarschulalter / Mitsprache und Partizipation
Sich eine Meinung zu bilden und sich mitzuteilen bedingt, dass man Zugang zu Informationen hat. Im Zeitalter der digitalen Medien und dem fast uneingeschränkten Zugang zu Informationen ist es zwar wichtig, dass Kinder diesen Zugang erhalten, es ist jedoch genau so wichtig, dass Informationen entwicklungs- und altersgerecht vermittelt werden. Dies bedeutet, Informationen altersgerecht aufzubereiten und den Umgang mit Informationen und Medien zu fördern.
Das Kinderbüro nimmt Bedürfnisse und Anliegen entgegen und setzt sich für diese ein!
Kommunale und regionale Interessensvertretung auf Grundlage der Kinderrechte
Die Aufrechterhaltung einer Kinder- und Jugendpolitik, die Kinderrechte achtet, schützt und gewährleistet, hat verpflichtende Folgen. Die menschenrechtliche Dimension macht Kinder zu Rechtsträgern. Kinder und Jugendliche haben dabei das Recht nachzufragen, ob sie «alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Massnahmen zur Verwirklichung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte» (Art. 4) getroffen haben.
Der Kinderbeauftragte setzt sich parteiisch für Kinder ein!
Konzept und Projektarbeit
Gezielt und aufgrund von konkreten Bedürfnissen werden Projekte entwickelt und organisiert. Dabei werden relevante Personen miteinbezogen und vernetzt. Freizeit, Spiel und Bildung sind zentral für die gesunde Entwicklung eines Kindes. Besonders jüngere Kinder entwickeln sich beim Spielen und Entdecken dabei ihre Kreativität. Zudem fördern Spiel und Sport das soziale Lernen und stärken den Gemeinschaftssinn.
Bildungsprojekte haben das Ziel, das Kind auf die Herausforderungen des Erwachsenenlebens vorzubereiten und ihm die Achtung der grundlegenden Menschenrechte sowie Toleranz gegenüber anderen Menschen zu vermitteln. Eine zentrale Rolle spielt daher die Schule, welche diese Werte bei allen Massnahmen beachten sollte. Das Recht, seine Meinung zu äussern und gehört zu werden ist ebenfalls eines der Prinzipien der Konvention, dass bei der Anwendung aller Rechte von Kindern in allen Lebensbereichen berücksichtigt wird. Dies kann beispielsweise einen Schulhausneubau oder -umbau, eine Spielplatzgestaltung oder Fragen des Verkehrs in einem Quartier betreffen.
Konkrete Angebote:
Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) ist als Menschenrechtsvertrag für Kinder und Jugendliche in der Schweiz seit 1997 verbindlich. Sie greift die Grundbedürfnisse von Menschen bis zum 18. Lebensjahr (Art. 1) in allen Lebensbereichen und -lagen auf. Die zentrale Botschaft der UN-Kinderrechtskonvention ist, dass Kinder Träger eigener Rechte sind. Für die Umsetzung der Kinderrechte ist in erster Linie der Staat zuständig. Dadurch sind die staatlichen Organe mit den Eltern dafür verantwortlich, dass Kinder und Jugendliche diese Rechte entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife (Art. 5) ausüben können. Bei der Umsetzung aller Bestimmungen der Kinderrechte sind die staatlichen Organe zudem aufgefordert, folgende vier Prinzipien zu berücksichtige.
Unterstützung in Form von Adressen, Kampagnenmaterial und Hilfsmittelempfehlungen
Der Kinderbeauftragte unterstützt Kinder und Erwachsene in der Informationsbeschaffung und unterstützt in der Suche nach geeigneten und adäquaten Hilfsmitteln für Projekte und Bildungsnagebote.
Kontakt
Mirjam Strub
Kinderbeauftragte der Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 64 97
079 472 57 39
Bitte Javascript aktivieren!
Facebook: https://www.facebook.com/helpl...
Projekte der Kinder und Jugendbeauftragten:
Whats Up: https://www.reinach-bl.ch/fkj/...
Sackgeldjobs: http://www.sackgeldjobs.ch/rei...
Reinach Redet: http://www.reinach-redet.ch
Sich eine Meinung zu bilden und sich mitzuteilen bedingt, dass man Zugang zu Informationen hat. Im Zeitalter der digitalen Medien und dem fast uneingeschränkten Zugang zu Informationen ist es zwar wichtig, dass Kinder diesen Zugang erhalten, es ist jedoch genau so wichtig, dass Informationen entwicklungs- und altersgerecht vermittelt werden. Dies bedeutet, Informationen altersgerecht aufzubereiten und den Umgang mit Informationen und Medien zu fördern.
Das Kinderbüro nimmt Bedürfnisse und Anliegen entgegen und setzt sich für diese ein!
Kommunale und regionale Interessensvertretung auf Grundlage der Kinderrechte
Die Aufrechterhaltung einer Kinder- und Jugendpolitik, die Kinderrechte achtet, schützt und gewährleistet, hat verpflichtende Folgen. Die menschenrechtliche Dimension macht Kinder zu Rechtsträgern. Kinder und Jugendliche haben dabei das Recht nachzufragen, ob sie «alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Massnahmen zur Verwirklichung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte» (Art. 4) getroffen haben.
Der Kinderbeauftragte setzt sich parteiisch für Kinder ein!
Konzept und Projektarbeit
Gezielt und aufgrund von konkreten Bedürfnissen werden Projekte entwickelt und organisiert. Dabei werden relevante Personen miteinbezogen und vernetzt. Freizeit, Spiel und Bildung sind zentral für die gesunde Entwicklung eines Kindes. Besonders jüngere Kinder entwickeln sich beim Spielen und Entdecken dabei ihre Kreativität. Zudem fördern Spiel und Sport das soziale Lernen und stärken den Gemeinschaftssinn.
Bildungsprojekte haben das Ziel, das Kind auf die Herausforderungen des Erwachsenenlebens vorzubereiten und ihm die Achtung der grundlegenden Menschenrechte sowie Toleranz gegenüber anderen Menschen zu vermitteln. Eine zentrale Rolle spielt daher die Schule, welche diese Werte bei allen Massnahmen beachten sollte. Das Recht, seine Meinung zu äussern und gehört zu werden ist ebenfalls eines der Prinzipien der Konvention, dass bei der Anwendung aller Rechte von Kindern in allen Lebensbereichen berücksichtigt wird. Dies kann beispielsweise einen Schulhausneubau oder -umbau, eine Spielplatzgestaltung oder Fragen des Verkehrs in einem Quartier betreffen.
Konkrete Angebote:
- Drehscheibe Mischeli – betreuter Spielplatz und Mehrgeneartionenpark
- Kinderforum
- Mitwirkungsprozesse bei der Planung von öffentlichen Räumen
- Unicef Label Kinderfreundliche Gemeinde
- Ferienangebote
Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) ist als Menschenrechtsvertrag für Kinder und Jugendliche in der Schweiz seit 1997 verbindlich. Sie greift die Grundbedürfnisse von Menschen bis zum 18. Lebensjahr (Art. 1) in allen Lebensbereichen und -lagen auf. Die zentrale Botschaft der UN-Kinderrechtskonvention ist, dass Kinder Träger eigener Rechte sind. Für die Umsetzung der Kinderrechte ist in erster Linie der Staat zuständig. Dadurch sind die staatlichen Organe mit den Eltern dafür verantwortlich, dass Kinder und Jugendliche diese Rechte entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife (Art. 5) ausüben können. Bei der Umsetzung aller Bestimmungen der Kinderrechte sind die staatlichen Organe zudem aufgefordert, folgende vier Prinzipien zu berücksichtige.
- Der Anspruch auf Gleichbehandlung (Art. 2)
- Das Recht auf vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls (Art. 3)
- Das Recht auf Leben und bestmögliche Entwicklung (Art. 6)
- Das Recht auf Berücksichtigung der Meinung des Kindes (Art. 12)
Unterstützung in Form von Adressen, Kampagnenmaterial und Hilfsmittelempfehlungen
Der Kinderbeauftragte unterstützt Kinder und Erwachsene in der Informationsbeschaffung und unterstützt in der Suche nach geeigneten und adäquaten Hilfsmitteln für Projekte und Bildungsnagebote.
Kontakt
Mirjam Strub
Kinderbeauftragte der Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 64 97
079 472 57 39
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Facebook: https://www.facebook.com/helpl...
Projekte der Kinder und Jugendbeauftragten:
Whats Up: https://www.reinach-bl.ch/fkj/...
Sackgeldjobs: http://www.sackgeldjobs.ch/rei...
Reinach Redet: http://www.reinach-redet.ch
Kleinklassen
Kleinklassen
Für Schülerinnen und Schüler mit speziellen schulischen und sozialen Lernbedürfnissen gibt es Kleinklassen (mindestens 6, maximal 13 Kinder). Sie werden von heilpädagogisch ausgebildeten Lehrpersonen geführt, die gezielt auf die Probleme des einzelnen Kindes eingehen. Der Unterricht orientiert sich am Stufenlehrplan der Primarschule unter Berücksichtigung heilpädagogischer Aspekte.
Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit ist ein niederschwelliges, freiwilliges und kostenloses Angebot der Primar- und Sekundarschule für Schülerinnen und Schüler, aber auch für Lehrpersonen, Eltern und Behörden. Die Schulsozialarbeit hat eine Triage- und Beratungsfunktion. Sie fördert die Kompetenzen der Jugendlichen zur Lösung von persönlichen oder sozialen Problemen und begleitet sie individuell und kollektiv im Prozess des Erwachsenwerdens.
Finden Sie erweiterte Informationen im untenstehenden Flyer:
Finden Sie erweiterte Informationen im untenstehenden Flyer:
Seniorinnen und Senioren in der Schule
Seniorinnen und Senioren in der Schule
Seit dem Schuljahr 2022/2023 läuft das Projekt «Seniorinnen und Senioren in der Schule» der Primarstufe Reinach. Dabei begleiten SeniorInnen ehrenamtlich einzelne Klassen während einem halben Tag in der Woche. Damit werden Begegnungen zwischen Kindern und älteren Menschen geschaffen, welche das Verständnis und die Toleranz zwischen den Generationen fördern.
Die SeniorInnen unterstützen die SchülerInnen und Lehrpersonen im Unterricht und können die Klasse bei Ausflügen begleiten. Die SeniorInnen ersetzen keine Lehrpersonen, sondern handeln immer in Absprache mit diesen. Zudem unterstehen die SeniorInnen der Schweigepflicht und dürfen den Eltern und Erziehungsberechtigten keine Auskünfte zum Schulalltag geben.
Die SeniorInnen unterstützen die SchülerInnen und Lehrpersonen im Unterricht und können die Klasse bei Ausflügen begleiten. Die SeniorInnen ersetzen keine Lehrpersonen, sondern handeln immer in Absprache mit diesen. Zudem unterstehen die SeniorInnen der Schweigepflicht und dürfen den Eltern und Erziehungsberechtigten keine Auskünfte zum Schulalltag geben.