Gesamtkonzept
Die gesetzliche Grundlage für das Schulergänzende Betreuungsangebot ergibt sich aus dem kantonalen Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (SGS 852) sowie dem kommunalen Re-glement über die familienergänzende Kinderbetreuung (FeB-Reglement). Letzteres definiert u.a. die Rahmenbedingungen für die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung durch die Gemeinde Reinach sowie die Anspruchsberechtigung und die einkommensabhängigen Betreuungskosten.
Das Gesamtkonzept gibt über die betriebliche Struktur Auskunft und beschreibt die pädagogischen Grundsätze der Einrichtung.
Das Gesamtkonzept gibt über die betriebliche Struktur Auskunft und beschreibt die pädagogischen Grundsätze der Einrichtung.