Eltern ABC

Alle Infos rund um die Schule, den Kindergarten und den Schulbetrieb von A–Z.

A

Absenzen und Dispensationen

Absenzen und Dispensationen

Für das Fernbleiben eines Kindes vom Unterricht benötigt die Lehrperson eine Abmeldung mit einer Begründung. Diese Meldung erfolgt mit Pupil. Die Klassenlehrpersonen haben für alle Kinder in der Klasse die Aufsichtspflicht. Sie sind verantwortlich dafür, mit den Eltern umgehend Kontakt aufzunehmen, wenn ein Kind ohne Abmeldung nicht zum Unterricht erscheint, da ihm auf dem Schulweg etwas zugestossen sein könnte. Es kann durchaus vorkommen, dass die Klassenlehrperson in solchen Situationen via Schuladministration die Polizei einschalten und eine Suchaktion einleiten muss. Daher muss jegliche Abwesenheit auf dem Elternportal des Pupil Messengers unter Absenzen erfasst und gemeldet werden.

Den Schülerinnen und Schülern des Kindergartens, der Primarschule stehen pro Schuljahr max. 4 Halbtage (Jokertage) zur Verfügung.

Jokertage dürfen nicht bei den Checks (P3 und P5) eingesetzt werden. Der Schulstoff und verpasste Prüfungen sind nach Vorgabe der Lehrpersonen aufzuarbeiten oder nachzuholen. Die Klassenlehrperson führt eine Kontrolle über die verwendeten Jokertage. Nicht benutzte Jokertage verfallen am Ende jedes Schuljahres.

Ausnahme Jokertag-Regelung:
  • Schnuppertag(e) an einer Privatschule: Wenn ihr Kind an einer Privatschule schnuppern geht, weil ein Schulwechsel in Betracht gezogen wird, geben Sie bitte der Klassenlehrperson die Bestätigung der Privatschule ab. Es muss dafür kein Jokertag eingesetzt werden, da das Kind Unterricht besucht
  • Für religiöse Feiertage, die im Dokument zu den Hohen Feiertagen (ZH) aufgeführt sind, können die Kinder beurlaubt werden. Es muss kein Jokertag eingesetzt werden, der Schulstoff muss vor- oder nachgeholt werden.
Da es den interkulturellen Kalender in dieser Form für das aktuelle Schuljahr nicht mehr gibt, sind wir bemüht, Ihnen so rasch als möglich eine neue Lösung anzubieten. Bei Fragen rufen Sie uns gerne an.

Für weitergehende Dispensationen / Beurlaubungen ist bei der Lehrperson zuhanden der Schulleitung frühzeitig ein schriftliches Gesuch einzureichen. Das Gesuch muss 3 Wochen im Voraus bei der Schulleitung eingegangen sein. Später eintreffende Gesuche werden grundsätzlich nicht bewilligt. Allfällige Restguthaben von Jokertagen werden bei Beurlaubungen mit verrechnet.

Solche Dispensationen und Beurlaubungen (bereits ab 0.5 Tagen, über die normalen Jokertage hinaus) werden in der Regel nur einmal pro Zyklus bewilligt. (1. Zyklus: KG u. 1./2. Klasse – 2. Zyklus: 3.-6. Klasse)

Für die Bewilligung von Jokertagen (2 ganze oder 4 halbe Schultage) und zusätzlichen Beurlaubungen sind zuständig
  • Jokertage: Bewilligung durch die Lehrperson
  • Beurlaubungen ab 2 Tagen: Bewilligung durch die Schulleitung
Nähere Informationen dazu stehen auf dem jährlich ausgehändigten resp. untenstehenden Ferienplänen.

Ausflüge, Waldtage, Schulreisen, Exkursionen

Ausflüge: Waldtage, Exkursionen, Schulreisen

Über Ausflüge werden Sie rechtzeitig informiert.

Einige Klassen haben regelmässige Waldtage – wir freuen uns, wenn die Kinder draussen in der Natur lernen.

Auch Ausflüge in Museen oder zu Veranstaltungen beleben den Schulalltag und dienen als Lernorte.

Die Klassenlehrpersonen entscheiden, wie sie die Kosten für ÖV regeln (Tram- und Zugfahrten) – hier ist ein Elternbeitrag vorgesehen. Wenn ihr Kind ein U-Abo besitzt, nimmt es dies jeweils mit.

Falls die Ausflugszeiten nicht mit den Unterrichtzeiten identisch sind, wird ihr Kind in der Schule bis zum Unterrichtsschluss betreut.

Falls Ihr Kind die SEB besucht und ein Ausflug stattfindet: Denken Sie bitte daran, die SEB zu informieren.

B

Beurteilung

Beurteilung

In der 1./2. Klasse werden die Kinder mit Prädikaten/ Worten beurteilt. Ab der 3. Klasse kommen Beurteilungen in der Form von Noten dazu.

Die Schülerinnen und Schüler werden nicht nur summativ mit Prädikaten/ Noten beurteilt. Dieser Vergleich im Klassenverband gehört dazu - im Zentrum steht der Lernfortschritt jedes einzelnen Kindes. Mit der formativen Beurteilung wird dieser individuelle Lernzuwachs den Kindern und den Eltern sichtbar gemacht.

Mit den Check P3 und P5 werden die Kompetenzen der Kinder unabhängig ihrer Schulnoten und der Klassenvergleiche überprüft.
Bibliothek / Schulbibliothek

Bibliothek / Schulbibliothek

Die Leseförderung ist ein wichtiges, tragendes Element des Spracherwerbs, im täglichen Unterricht verankert und fester Bestandteil des Lehrplans Volksschulen Basel-Landschaft. Dazu besuchen die Schülerinnen und Schüler regelmässig die Schulbibliotheken – verschiedene spezifische Angebote zur Leseförderung (Lesenachmittage-/Abende, Vorlese-Aktionen etc.) finden während des Schuljahres statt. In den Schulhäusern Aumatten, Fiechten und Surbaum gibt es zeitgemäss ausgestattete Schulbibliotheken. Die Schülerinnen und Schülerinnen und Schüler des Schulhauses Reinacherhof besuchen regelmässig die Schulbibliothek im Schulhaus Surbaum. Die Schülerinnen und Schüler der Schulhäuser Bachmatten II und Weiermatten besuchen die Gemeinde- und Schulbibliothek Reinach.

Die Gemeinde- und Schulbibliothek Reinach steht grundsätzlich allen Interessierten zur Benutzung offen.Die Benutzung der Medien in den Bibliotheksräumen ist gratis. Für die Ausleihe werden Gebühren erhoben. Diese sind auf der Gebührenseite festgehalten. Jede Benutzerin und jeder Benutzer erhält einen persönlichen Ausweis. Dieser ist bei der Ausleihe vorzulegen.

www.bibliothek-reinach.ch www.bibliothek-reinach.ch www.bibliothek-reinach.ch
Bildungsangebot

Bildungsangebot

Integrativ, kooperativ und kompetenzorientiert – das Bildungsangebot der Primarstufe
In der Primarstufe Reinach werden rund 1‘400 Schülerinnen und Schüler in durchschnittlich 20 Kindergärten und 62 Primarklassen (Gross- und Kleinklassen) unterrichtet; das Schulangebot der Primarstufe ist kommunal und wird von der Gemeinde finanziert.

Die Primarstufe Reinach wird von einer sechsköpfigen Schulleitung unter dem Vorsitz des Gesamtschulleiters geführt. Die Schulleitung führt die Schulen in pädagogischer, personeller, organisatorischer und administrativer Hinsicht. Rund 200 Lehr- und Fachpersonen vermitteln die im Lehrplan festgelegten fachlichen und sozialen Kompetenzen.

Im Kanton Basel-Landschaft werden die beiden Kindergarten- und Unterstufenjahre als 1. Zyklus bezeichnet; die 3. – 6. Klasse bilden den 2. Zyklus und die Sekundarstufe den 3. Zyklus (7. – 9. Klasse).

Der Lehrplan Volksschulen Basel-Landschaft definiert die erforderlichen sozialen, fachlichen und überfachlichen Kompetenzen über alle Zyklen hinweg. Er dient als Leitfaden für die schulische Laufbahn der Schülerinnen und Schüler über alle Schulstufen hinweg.

C

Checks und Aufgabensammlung (Elterninfo)

Checks und Aufgabensammlung (Elterninfo)

Ab der 3. Klasse stehen den Kindern mit Mindsteps Aufgabensammlungen zum Kompetenzerwerb zur Verfügung. Diese können als individuelle Förderung genutzt werden

Anfangs 3. Klasse und Ende 5. Klasse finden die sogenannten Checks P3 und P5 statt. (sowie weiterführend Check S2 und S3 auf Sekundarstufe). Hier werden die Kompetenzen in Lesen, Schreiben und Mathematik sowie Französisch oder NMG überprüft. Die Ergebnisse dienen als Standortbestimmung und werden nicht in Noten abgebildet.

Informationen zu den verschiedenen Checks (Check P3 und P5 auf Primarstufe und Check S2 und S3 auf Sekundarstufe).

D

Dienstweg (lösungsorientierte Vorgehensweise)

Dienstweg (lösungsorientierte Vorgehensweise)

Der Schulrat ist die oberste leitende Behörde der Primarstufe Reinach. Wann gelangen Sie an den Schulrat?

Bei Fragen, welche Ihr Kind oder seine Klasse betreffen, bei Problemen und Konflikten suchen Sie immer zuerst das Gespräch mit der betreffenden Lehr-/Fachperson. Wenn sich keine Lösung ergibt, keine Einigung erzielt, Sie mit einem Entscheid der Lehr-/Fachperson nicht einverstanden sind oder ein Konflikt zwischen Ihnen und der Lehr-/Fachpersonen nicht gelöst werden kann, empfiehlt es sich, die Schulleitung/Gesamtschulleitung einzubeziehen. Rekursinstanz für Entscheidungen der Schulleitung/Gesamtschulleitung ist der Schulrat. Entscheide des Schulrates können an den Regierungsrat des Kantons weitergezogen werden.

Anliegen / Anträge / Beschwerde gelangen ausschliesslich via Dienstweg an den Schulrat.

Erziehungsberechtigte → Lehr-/Fachperson → Schulleitung /Gesamtschulleitung → Schulrat
Digitale Medien

Digitale Medien

Digitale Medien gehören zu unserem Alltag und die Kinder wachsen damit auf. Das birgt nicht nur Chancen, sondern auch Gefahren. Deshalb ist es wichtig, dass Kinder den kritischen Umgang mit Medien lernen. Dabei brauchen sie die Begleitung der Erwachsenen. Kennen Sie die Faustregel 3-6-9-12? Dahinter versteckt sich eine goldene Regel für den Umgang mit digitalen Medien des nationalen Programms zur Förderung der Medienkompetenz. Kein Bildschirm unter 3 Jahren, keine eigene Spielkonsole vor 6, kein Internet vor 9 und kein unbeaufsichtigtes Internet vor 12. Die vollständige Broschüre finden Sie zusammen mit weiteren Informationen als Download auf der Website:

www.jugendundmedien.ch.
Dolmetscherdienste

Dolmetscherdienste

An unserer Primarstufe wird für Elterngespräche die Standardsprache verwendet. Die neuen digitalen Übersetzungs-Möglichkeiten sind manchmal praktische im Alltag. Wenn Eltern eine andere Sprache sprechen, kann für ein wichtiges Gespräch auch ein Dolmetscherdienst beigezogen werden.

Wir arbeiten hier vor allem mit dem ALD BL zusammen.

E

Eltern und Erziehungsberechtigte

Eltern und Erziehungsberechtigte

Die Pflichten und Rechte der Erziehungsberechtigten bzw. Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler sind im Bildungsgesetz und in den Verordnungen zum Bildungsgesetz beschrieben. Der Kontakt zwischen Eltern und Schule ist wichtig. Die Lehr- und Fachpersonen stehen den Eltern und Kindern für Gespräche, bei Fragen und Problemen zur Verfügung. Je mehr die Lehrpersonen über ein Kind wissen, desto besser können sie es verstehen und fördern. Nach Absprache mit der Lehr-/Fachperson können die Erziehungsberechtigten den Unterricht besuchen. Sie werden auch an Elternabende eingeladen. Bei einer sich anbahnenden Konfliktsituation ist es wichtig, dass Eltern zuerst das Gespräch mit der betreffenden Lehr-/Fachperson suchen, bevor sie sich an die Schulleitung/Gesamtschulleitung wenden. Kommt dennoch keine befriedigende Lösung über diese beiden Anlaufstellen zustande, ist die nächste Instanz der Schulrat (siehe auch D – Dienstweg). Im Rahmen der internen Evaluation der einzelnen Schulen können Eltern regelmässig zu Fragen der Unterrichtsqualität Stellung nehmen.
Elternzusammenarbeit

Elternzusammenarbeit

Mit dem Eintritt Ihres Kindes in die Primarstufe beginnt für Sie als Familie ein neuer Lebensabschnitt: Ihr Kind lernt im Kindergarten und anschliessend in der Primarschule, sich ausserhalb des familiären Rahmens in einem grösseren sozialen Gefüge zu bewegen. Zusammen mit der Schule teilen Sie sich nun die Erziehungsaufgabe und -verantwortung. Wir freuen uns, dass Sie sich in Reinach niedergelassen haben (oder dies in Betracht ziehen) und Ihr Kind hier unterrichten lassen werden.

Eine gute Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehr-/Fachpersonen während der gesamten Schulzeit dient dem Wohl des Kindes und ist eine wichtige Grundlage für seine gesunde Entwicklung in dieser wichtigen Lebensphase. Die Verantwortung für die Erziehung Ihres Kindes liegt jedoch ausschliesslich bei Ihnen. Dazu gehört auch die Verantwortung für den Schulweg.

F

Fundgegenstände

Fundgegenstände

Es kommt vor, dass Dinge liegen bleiben. In diesem Falle können Sie oder Ihr Kind sich an die Klassenlehrperson oder an den zuständigen Hauswart wenden.

G

Gesundheit

Gesundheit

Eine erste Untersuchung findet mit 4 Jahren, also vor resp. zu Beginn des Kindergartens statt. Diese erfolgt durch den Kinderarzt, falls nicht vorhanden durch den Schularzt. Die zweite Untersuchung erfolgt dann in der 5. Klasse durch den Schularzt oder auf Wunsch der Eltern auch durch den Kinderarzt. Grundsätzlich sind Eltern gebeten, kranke Kinder zuhause zu behalten (nach Fieber mind. einen Tag fieberfrei).

Die Unfallversicherung ist obligatorisch und Sache der Eltern. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.schulgesundheit.bl.ch

Liste der zuständigen Schulärzte und Schulärztinnen
NameAdresseTelefonSchulhaus
Frau Dr. med. Andrea Arni  Kinderärztinnen Reinach 
  Baselstrasse 70
    061 711 60 38
    Primarstufe
Frau Dr. Rischewski Claudia  Praxisgemeinschaft 
  Mitteldorf
    061 711 74 44
    Primarstufe
Herr Dr. Rischewski Johannes  Praxis für Gross und Klein
    061 711 74 44
    Primarstufe
Herr Dr. Schwarz Claude  Im Reinacherhof 53
    061 717 80 70
    6. Klasse 
    Primarschule
Herr Dr. Stanojevic Darko   Birsigtalstrasse 5
    061 712 15 50
    6. Klasse 
    Primarschule
Herr Dr. Uhlmann Rolf  Angensteinerstrasse 22
    061 716 98 00
    Primarstufe

Nachstehend die Richtlinien über den Besuch der Schule, des Kindergartens und der familienergänzenden Betreuung (FEB) bei infektiösen Krankheiten oder Parasitenbefall.

H

Hausaufgaben

Hausaufgaben

Durcharbeiten, Üben und Festigen sind anspruchsvolle Lernprozesse. Sie erfordern die beratende Anwesenheit einer Lehrperson, die durch Lernimpulse, Denkanstösse und Erläuterungen motiviert und das Üben abwechslungsreich und vielseitig gestaltet. Diese Tätigkeiten sind deshalb weitgehend in den Unterricht zu integrieren. In der unterrichtsergänzenden Lernzeit bearbeiten die Schüler und Schülerinnen zu Hause individuell Aufträge, welche zur Erarbeitung und Vertiefung von Lerninhalten, zur Übung des im Unterricht Erlernten und zur Vor- und Nachbereitung von Lernkontrollen dienen.

Bei der Bemessung der Hausaufgaben soll die gesamte zeitliche Belastung durch Unterricht, Schulweg und ausserschulische Beanspruchung berücksichtigt werden.

Hausaufgaben sind sinnvoll
  • wenn sie Bestandteil des Lernprozesses sind
  • wenn sie selbständig gelöst werden können
  • wenn sie der Erweiterung von Lernformen und Arbeitstechniken dienen
  • wenn die Kinder dabei lernen, zunehmend den ausserunterrichtlichen Teil des Lernprozesses selbständig zu organisieren und zu gestalten.

Über Wochenenden, Feiertage und Ferien dürfen keine Hausaufgaben erteilt werden.

I

iPads

iPads

An der Primarstufe Reinach gehört das iPad für alle Schülerinnen und Schüler fest zum Schulalltag. Die Geräte sind ab Kindergarten in sinnvoller Anzahl vorhanden und ab der 5. Klasse persönliche Lernbegleiter – sie werden gezielt eingesetzt, zum Forschen, Üben, Präsentieren und Gestalten. 

Die iPads sind als Lern- und Arbeitsgeräte eingerichtet und bieten den Kindern eingeschränkte Möglichkeiten. Begleitet durch die Lehrpersonen können die Schülerinnen und Schüler so altersentsprechende Erfahrungen im Internet und in der digitalen Welt sammeln und diese reflektieren.  

Digitale Geräte ersetzen bei uns nicht das klassische Lernen mit Stift und Papier. Vielmehr ergänzen sie es dort, wo es sinnvoll ist und den Kindern zusätzliche Möglichkeiten bieten. Die Kinder werden auf eine Zukunft vorbereitet, in der analoge und digitale Kompetenzen gleichermassen wichtig sind.

J

Jokertage

Jokertage

Den Schülerinnen und Schülern des Kindergartens, der Primarschule stehen pro Schuljahr max. 4 Halbtage (Jokertage) zur Verfügung.

Jokertage dürfen nicht bei den Checks (P3 und P5) eingesetzt werden. Der Schulstoff und verpasste Prüfungen sind nach Vorgabe der Lehrpersonen aufzuarbeiten oder nachzuholen. Die Klassenlehrperson führt eine Kontrolle über die verwendeten Jokertage. Nicht benutzte Jokertage verfallen am Ende jedes Schuljahres.

Für weitergehende Dispensationen / Beurlaubungen ist bei der Lehrperson zuhanden der Schulleitung frühzeitig ein schriftliches Gesuch einzureichen. Das Gesuch muss 3 Wochen im Voraus bei der Schulleitung eingegangen sein. Später eintreffende Gesuche werden grundsätzlich nicht bewilligt. Allfällige Restguthaben von Jokertagen werden bei Beurlaubungen mit verrechnet.

Solche Dispensationen und Beurlaubungen (bereits ab 0.5 Tagen, über die normalen Jokertage hinaus) werden in der Regel nur einmal pro Zyklus bewilligt. (1. Zyklus: KG u. 1./2. Klasse – 2. Zyklus: 3.-6. Klasse)

Für die Bewilligung von Jokertagen (2 ganze oder 4 halbe Schultage) und zusätzlichen Beurlaubungen sind zuständig;
Jokertage  Bewilligung durch die Lehrperson
Beurlaubungen ab 2 Tagen  Bewilligung durch die Schulleitung

Ausnahme Jokertag-Regelung:
  • Schnuppertag(e) an einer Privatschule: Wenn ihr Kind an einer Privatschule schnuppern geht, weil ein Schulwechsel in Betracht gezogen wird, geben Sie bitte der Klassenlehrperson die Bestätigung der Privatschule ab. Es muss dafür kein Jokertag eingesetzt werden, da das Kind Unterricht besucht.
  • Feiern eines religiösen Feiertages: Für religiöse Feiertage, die im Dokument zu den Hohen Feiertagen (ZH) aufgeführt sind, können die Kinder beurlaubt werden. Es muss kein Jokertag eingesetzt werden, der Schulstoff muss vor- oder nachgeholt werden.
Jugend + Sport

Jugend + Sport

Jugend+Sport – das grösste Sportförderungswerk des Bundes.J+S bietet Sportkurse und Lager für Kinder und Jugendliche in rund 70 Sportarten und Disziplinen an. Jährlich finden über 63’000 Sportkurse oder Lager mit rund 850‘000 Teilnahmen von 530’000 Kindern und Jugendlichen statt.

www.jugendundsport.ch

K

Kindergarteneintritt – 1. Zyklus

Kindergarteneintritt – 1. Zyklus

Die Schulzeit beginnt im Alter von 4 Jahren mit dem obligatorischen Kindergarten. Ausschlaggebend ist der so genannte «Stichtag». Wenn Ihr Kind vor dem «Stichtag» das 4. Altersjahr vollendet hat, darf es ab August den Kindergarten besuchen. Ab Schuljahr 2017/18 gilt jeweils der 31. Juli als Stichtag.

Wenn immer möglich, kann Ihr Kind den obligatorischen Kindergarten im Wohnquartier besuchen. Der Kindergarten erfasst und fördert die körperlichen, geistigen, emotionalen und sozialen Fähigkeiten und den Entwicklungsstand jedes einzelnen Kindes. Er unterstützt es beim Aufbauen von Selbständigkeit, Selbstvertrauen und eigenverantwortlichem Handeln. Das Spiel ist die Lern- und Lebensform des Kindergartenkindes. Der Kindergarten hilft dem Kind, die Anforderungen des täglichen Lebens zu erfüllen, und bereitet es auf die Primarschule vor. Alle Lehrpersonen orientieren sich am Bildungsgesetz und am Lehrplan 21.

Film Kindergarten Film Kindergarten

L

Lager

Lager

Ab der 3. Klasse sind an der Primarstufe Reinach Klassenlager möglich. Lager sind ein tolles Erlebnis für die Kinder. Sie lernen eine neue Umgebung kennen, vertiefen sich eine ganze Woche lang in ein Thema und können bei Sport und Spiel den Klassenzusammenhalt vertiefen. Der Elternbeitrag für Lager ist in Reinach geregelt. Er beträgt 50.- für ein Klassenlager und 80.- für ein Skilager.

Grössere Lagerprojekte können in Absprache mit der Schulleitung durchgeführt werden.
Läuse

Läuse

Nachstehend finden Sie ein Merkblatt und einen Link und des Kantons zum Thema Kopfläuse, sowie Tipps wie man sie wieder los wird:

M

Medien

Medien

Unter https://zischtig.ch finden Sie Unterlagen zum Thema Medien von Zischtig.ch
Musikschule

Musikschule

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Wohnsitz in Reinach können mit dem Eintritt in den Kindergarten bis zum Abschluss ihrer Ausbildung, jedoch höchstens bis zum 25. Altersjahr, den Unterricht an der Musikschule besuchen. Diese führt die Kinder und Jugendlichen zum selbständigen Musizieren und fördert die Freude und das Interesse an der Musik.

Fächerangebot
Die Musikschule bietet Unterricht an in der elementaren Musikerziehung (Grundkurse) sowie im vokalen (Gesang und Kinderchor) und instrumentalen Bereich (alle Instrumente, Ensembles, Orchester). Die Musikschule organisiert und führt im Auftrag der Primarschule in den ersten und zweiten Primarklassen Grundkurse durch. Diese sind im Stundenplan integriert, obligatorisch und kostenlos. Die jährlich erscheinende Broschüre mit dem detaillierten Kursangebot ist im Sekretariat der Musikschule oder im Stadtbüro (Gemeindezentrum) erhältlich sowie auch online unter folgendem Link abrufbar:
www.musikschulereinach.ch

Elternbeitrag
Die Musikschule erhebt für die meisten Kurse einen Elternbeitrag, der semesterweise in Rechnung gestellt wird. Die Elternbeiträge sind ebenfalls in der Kursbroschüre und im Internet veröffentlicht.

Anmeldung
Anmeldeformulare können im Sekretariat der Musikschule bestellt werden oder über die Internetseite der Gemeinde Reinach abgerufen werden.

Konzerte
Die Schülerinnen und Schüler der Musikschule Reinach treten jährlich an über 40 Konzerten auf. Alle Veranstaltungen werden im Wochenblatt, auf der Internetseite und auf dem Veranstaltungskalender der Gemeinde publiziert.

P

Partnerschule

Partnerschule

Reinach ist Partnerschule des Instituts Primarstufe der Pädagogischen Hochschule Nordwestschweiz (PH FHNW). Während eines Schuljahres begleiten mehrere Zweiergruppen von Studierenden der Hochschule mehrere Stammklassen einer Partnerschule im Rahmen einzelner Praxistage und Blockwochen. Sie werden dabei von den ausbildenden Lehrpersonen („Praxislehrpersonen“) sowie einem/einer Mitarbeitenden der Hochschule („Partnerschulmoderator/in“) betreut. Die enge Kooperation zwischen Lehrenden der PH FHNW, Lehrpersonen und Studierenden ermöglicht zum einen, dass die Studierenden regelmässiger und langfristiger am Unterrichtsalltag teilnehmen können und einen vertieften Einblick in ihr zukünftiges Berufsfeld gewinnen. Zum anderen können so die Kooperationspartner einen konstruktiven Theorie-Praxis-Dialog pflegen und diesen als Anregung für die eigene Professionalisierung nutzen. Dies dient als Basis für eine begründbar gute pädagogische Schul- und Ausbildungspraxis. Mehr Infos zur Partnerschule finden Sie hier: www.web.fhnw.ch 
Psychomotorik

Psychomotorik

Die Psychomotorik-Therapie beschäftigt sich hauptsächlich mit Kindern, die in ihrem Bewegungserleben und -verhalten eingeschränkt sind. Die Anmeldung zur Abklärung eines Kindes mit Verdacht auf eine psychomotorische Störung erfolgt durch die Kinderärztin/den Kinderarzt oder den Schulpsychologischen Dienst. 

Pädagogisch-therapeutisches Zentrum (Psychomotorik) Pädagogisch-therapeutisches Zentrum (Psychomotorik) Pädagogisch-therapeutisches Zentrum (Psychomotorik)
Pupil – Kommunikation Schule-Elternhaus

Pupil – Kommunikation Schule-Elternhaus

Die Pupil App, wie Sie sie kennen, hat ihre Kapazitäten erreicht und muss ersetzt werden. Ab 15. Januar 2024 wird neu PUPIL Connect zum Einsatz kommen.

Bitte Lesen Sie unbedingt die Elterninformation bevor Sie die Umstellung machen. Pupil Messenger wird Pupil Connect_Information Eltern

Die Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus/ Erziehungsberechtigten erfolgt vorwiegend mit dem Pupil Messenger, neu Pupil Connect. Sie können die Pupil App in jedem App-Store herunterladen und sich mit der E-Mailadresse, die auf der Schuladministration hinterlegt ist, anmelden. Damit haben Sie Zugang zum geschützten Elternportal unserer Primarstufe. Im Elternportal können Sie Absenzen erfassen und mit den Lehrpersonen Ihres Kindes im Chat Nachrichten austauschen. Die Lehrpersonen nutzen diesen Kanal, um Ihnen wichtige Informationen und Briefe/Dokumente zu senden. Auch die Schuladministration und die Schulleitung nutzen den Pupil Messenger, um Ihnen wichtige Informationen der Schule, die Ihr Kind betreffen, zuzustellen.

Q

Qualitätskonzept der Primarstufe Reinach (QR)

Qualitätskonzept der Primarstufe Reinach (QR)

Das QR der Primarstufe Reinach soll die aktuell hohe Schul- und Unterrichtsqualität sichern und eine kontinuierliche Weiterentwicklung ermöglichen.

Es enthält Vereinbarungen und Leitplanken, wie die Qualität des Unterrichtens und des Lernens gepflegt und weiterentwickelt wird.

Das QR ist eine Orientierungshilfe im Schulalltag. Die Umsetzung der Mindeststandards ist für Reinacher Lehrpersonen verpflichtend. Bereiche, die erst in Bearbeitung oder für die noch keine Mindeststandards ausgearbeitet sind, werden entsprechend gekennzeichnet.

Das QR der Primarstufe Reinach soll Qualitätsansprüche nach innen und aussen fassbar machen. Die abschliessende Verantwortung für die Ausgestaltung des QR liegt bei der Schulleitung. Erweiterungen und Veränderungen können in Zusammenarbeit mit der Steuergruppe und den Qualitätskoordinatoren vorgenommen werden.

R

Religionsunterricht

Religionsunterricht

Der Religionsunterricht an der Primarstufe Reinach wird seit vielen Jahren gemeinschaftlich ökumenisch von der römisch-katholischen und der evangelisch-reformierten Landeskirche angeboten. Er steht allen Kindern der 1. – 6. Klasse der Primarschule ungeachtet der Glaubensrichtung offen und ist fester Bestandteil des Blockzeitenunterrichts. Der Religionsunterricht richtet sich nach dem gemeinsam verantworteten ökumenischen Lehrplan Basel-Landschaft.

Abmeldungen vom Religionsunterricht sind direkt an die jeweiligen Pfarrämter resp. an die jeweilige Religionslehrperson der Klasse zu richten. Abmeldungen sind jeweils nur auf Semesterende möglich. Ebenso sind die Klassenlehrperson und die Schuladministration schriftlich zu informieren. Für Schülerinnen und Schüler, welche den Religionsunterricht nicht besuchen, besteht grundsätzlich im Rahmen des Blockzeitenunterrichts Schulpflicht. Die Betreuung, nicht aber die individuelle Beschulung, findet durch die Klassen- und/oder Fachperson statt.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Römisch-Katholische Pfarrei St. Nikolaus Reinach
Evangelisch-Reformierte Kirchgemeine Reinach

S

Schulärztlicher Dienst

Schulärztlicher Dienst


Alle Schülerinnen und Schüler haben Anrecht auf die zwei offiziellen Vorsorgeuntersuchungen im Kindergarten und in der 4. Primarklasse. In der 2. Sekundarklasse findet ein Schulärztliches Gespräch im Klassenverband statt und die Schülerinnen und Schüler haben Anrecht auf ein persönliches Beratungsgespräch. Diese Untersuchungen können auch privat erfolgen. Der Schulärztliche Dienst kümmert sich zudem um allgemeine gesundheitliche Probleme in den Kindergärten und Schulen.

Liste der zuständigen Schulärzte und Schulärztinnen
Name Adresse Telefon Schulhaus
Frau Dr. med. Andrea Arni Kinderärztinnen Reinach
Baselstrasse 70
061 711 60 38
Primarstufe
Herr Dr. med. Rischewski Johannes Praxisgemeinschaft Mitteldorf
Mitteldorfstrasse 6
061 711 74 44
Primarstufe
Frau Dr. med. Maike Schote Kinderärztinnen Reinach
Baselstrasse 70
061 711 60 38
Primarschule


Schulfasnacht

Schulfasnacht

Am Donnerstagnachmittag vor den Fasnachtsferien findet die traditionelle Schulfasnacht statt. Alle Kinder der Primarstufe nehmen am Umzug teil. Von 14.30 bis 15.30 ist die Hauptstrasse gesperrt du die Kinder in ihren fröhlichen, farbigen Kostümen mit den aufwändig gebastelten Larven erobern die Strasse. Anschliessend dürfen sich alle an den Fasnachtschüechli freuen, welche die Chüechlifrauen extra für uns backen.
Schulordnungen

Schulordnungen


Der Schulbetrieb und das Zusammenleben in den Schulhausgemeinschaften und Kindergärten sind in der Allgemeinen Schulordnung abgefasst.
Schulprogramm Primarstufe

Schulprogramm Primarstufe

Das Schulprogramm ist die Grundlage für die Arbeit an der Primarstufe Reinach. Das Bildungsgesetz des Kantons Basel-Landschaft (SGS 640) und die entsprechenden Verordnungen bilden seine Basis. Zu nennen sind insbesondere die Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule (SGS 641.11) sowie die Verordnung über die schulische Laufbahn (SGS 640.21). Eine weitere Grundlage des Schulprogramms ist das Leitbild der Primarstufe Reinach.

Das Schulprogramm ist für alle Schulbeteiligten verbindlich und dient der Öffentlichkeit zur Information. Es beschreibt bzw. verweist auf gültige Strukturen, Abläufe und Prozesse.

Das Schulprogramm wird regelmässig überprüft und angepasst. Die Schulleitung hat das Schulprogramm in den Schuljahren 2017 bis 2019 gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe überarbeitet.
Schulpsychologischer Dienst SPD

Schulpsychologischer Dienst

Bei Schulschwierigkeiten, Verhaltens- oder Entwicklungsauffälligkeiten können sich Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte und Lehrpersonen an den Schulpsychologischen Dienst wenden. Dieser nimmt die notwendigen Abklärungen vor, berät die Beteiligten und stellt die Einteilungs- und Zuweisungsanträge. 
www.baselland.ch www.baselland.ch www.baselland.ch
Schulrat

Schulrat

Der Schulrat ist eine unabhängige und selbständige Behörde mit aktuell 6 Mitgliedern und für die strategische Ausrichtung und richtungsweisenden Fragen der Reinacher Schulen zuständig. Indem der Schulrat die Aufsicht über die Primarstufe, die Sekundarschule sowie die Musikschule hat, sorgt er für ein einheitliches «Dach» über den Reinacher Schulen. Er ist «Brücke» zwischen der Öffentlichkeit und den Schulen, d.h. er bringt die Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Trägerschaft in die Schulen ein und vermittelt die Anliegen der Schulen gegenüber der Trägerschaft und der Öffentlichkeit. Der Schulrat ist Anstellungsbehörde für die Lehrpersonen mit unbefristeten Verträgen sowie für die Schulleitungen. Er genehmigt die Schulprogramme der verschiedenen Schulen. Die Schulen sind durch das Bildungsgesetz verpflichtet, interne und externe Evaluationen durchzuführen. Der Schulrat gewährleistet die Umsetzung der Massnahmen aus den Evaluationsergebnissen. Der Schulrat ist Beschwerde- und Rekursinstanz bei Entscheidungen der Schulleitungen. Er kann auf Antrag der Schulleitung den Schulausschluss von Schülerinnen und Schülern verfügen. Um Einblick in den Schulalltag und das Schulgeschehen zu haben, nimmt der Schulrat an schulischen Anlässen teil oder kann Schulbesuche machen.

Gerne zeigen wir Ihnen den Dienstweg auf:

Bei Fragen, welche Ihr Kind oder seine Klasse betreffen, bei Problemen und Konflikten suchen Sie immer zuerst das Gespräch mit der betreffenden Lehr-/Fachperson. Wenn sich keine Lösung ergibt, keine Einigung erzielt, Sie mit einem Entscheid der Lehr-/Fachperson nicht einverstanden sind oder ein Konflikt zwischen Ihnen und der Lehr-/Fachpersonen nicht gelöst werden kann, empfiehlt es sich, die Schulleitung/Gesamtschulleitung einzubeziehen. Rekursinstanz für Entscheidungen der Schulleitung/Gesamtschulleitung ist der Schulrat. Entscheide des Schulrates können an den Regierungsrat des Kantons weitergezogen werden.

Anliegen / Anträge / Beschwerde gelangen ausschliesslich via Dienstweg an den Schulrat.

Erziehungsberechtigte → Lehr-/Fachperson → Schulleitung /Gesamtschulleitung → Schulrat
Die Rolle des Schulrates ist in Konfliktfällen vermittelnd; es ist nicht Aufgabe des Schulrates, die eine oder andere Partei zu bevorzugen.

Schulweg

Schulweg

Die Verantwortung für den Schulweg liegt bei den Erziehungsberechtigten.

Nachstehend ein Merkblatt der Kantonspolizei Basel-Landschaft.

Empfehlungen zum Bestreiten des SchulwegsDie Primarstufe Reinach macht zum Bestreiten des Schulwegs folgende Empfehlungen:
  • Die Kinder sollen den Schulweg selbständig bewältigen
  • Die Kinder sollen zu Fuss oder mit erlaubten Fahrzeugen kommen, aber nicht mit dem Auto in die Schule/den Kindergarten gefahren werden.
  • Ab der 1. Klasse können Kinder mit dem Trottinett zur Schule kommen.
  • Ab der 4. Klasse können Kinder mit dem Velo zur Schule kommen.
Wenn Kinder mit einem Fahrzeug (Trottinett oder Velo) zur Schule kommen, müssen sie es beim Schulhaus am dafür vorgesehenen Ort parkieren. Die Schule übernimmt bei Diebstahl eines Fahrzeugs keine Haftung

Schwimmen

Schwimmen

An der Primarstufe Reinach findet kein organisierter Schwimmunterricht statt. Besuche in der Badi sind Schwimmausflüge. Kinder ab 6 Jahren der Primarstufe Reinach erhalten für die Sommerferien eine Freikarte für die Reinacher Badi.

Im Sommer bietet die Gemeinde Reinach Schwimmkurse für Kinder von 4 bis 12 Jahren an, die Flyer werden den Kindern jeweils vor den Sommerferien verteilt. Die Schwimmkurse werden von gut ausgebildeten SchwimmlehrerInnen durchgeführt. Der Schwimmunterricht findet von Montag bis Freitagvormittag (10 Mal) je nach Stärkegruppe von 09:00 bis 12:00 Uhr im Gartenbad Reinach statt. Um einen bestmöglichen Lerneffekt erzielen zu können, wird in unterschiedlichen Stärkeklassen und in kleiner Gruppengrösse unterrichtet.


Zu gegebener Zeit werden wir gerne weitere Details publizieren
Sekundarschule

Sekundarschule

Die Klassenlehrperson bespricht mit den Eltern die schulische Situation des Kindes und macht einen Zuweisungsvorschlag in eines der drei Niveaus der Sekundarschule. Erziehungsberechtigte, die damit nicht einverstanden sind, melden ihr Kind für die Übertrittsprüfung an. Nach der Primarschule absolvieren alle Schülerinnen und Schüler die letzten drei Jahre der obligatorischen Schulzeit in der Sekundarschule. Die Sekundarschule umfasst drei Anforderungsniveaus:
  • Niveau A (Allgemeine Anforderungen)
  • Niveau E (Erweiterte Anforderungen)
  • Niveau P (Progymnasiale Anforderungen)
Die Sekundarschule vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine ihren Fähigkeiten entsprechende Bildung, die ihnen den Eintritt in eine berufliche Grundausbildung oder in eine weiterführende Schule ermöglicht. Sie fördert ihre Handlungsfähigkeit und ihr Verantwortungsbewusstsein. Beim Wechsel in die Sekundarschule werden die Schülerinnen und Schüler in neue, ihrem Anforderungsniveau entsprechende Klassen eingeteilt. Sie werden – vor allem im Niveau E und P – von mehreren Lehrpersonen unterrichtet. Die Sekundarschule ist kantonal, wird vom Kanton Basel-Landschaft finanziert und befindet sich in der Schulanlage Bachmatten. Knapp 500 Schüler/innen werden in Reinach von über 70 Lehrpersonen in den Anforderungs- und Leistungsniveaus A, E und P unterrichtet.

Reinach bildet zusammen mit Aesch und Münchenstein einen Schulkreis. Die Einteilung erfolgt nicht zwingend in Reinach, sondern kann auch nach Aesch oder Münchenstein erfolgen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.sekreinach.ch
Separative Sonderschulung im Kanton Basel-Landschaft

Separative Sonderschulung im Kanton Basel-Landschaft

Schüler/innen, die aufgrund ihrer Behinderung oder Beeinträchtigung nicht in Regelklassen unterrichtet werden können, haben die Möglichkeit in kantonalen Sonderschulen unterrichtet und gefördert zu werden. Diese separative Sonderschulung wird vom Kanton finanziert.

T

Trottis und Velos

Trottis und Velos

Verkehrserziehung gehört ins Programm der Primarstufe. Im Kindergarten lernen die Kinder, wie sie sicher als FussgängerInnen unterwegs sind

Die Kinder dürfen ab der 1. Klasse mit dem Trotti zur Schule kommen

Wir empfehlen frühestens ab der 4. Klasse den Schulweg mit dem Velo zurückzulegen. In der 4. Klasse lernen sie Theorie, und in der 5. Klasse sind sie zusammen mit der Verkehrspolizei mit dem Velo auf der Strasse unterwegs

Bei jedem Schulhaus hat es Abstellplätze für Trottis und Velos, hier werden die Fahrzeuge abgestellt. Für die Fahrzeuge wird keine Haftung übernommen.

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Umgang mit Unbekannten

Umgang mit Unbekannten

Es kommt immer wieder vor, dass Kinder im Alltag, etwa auf dem Schulweg oder beim Spielen, von Fremden angesprochen werden. Dies kann verständlicherweise beunruhigend sein. Deshalb ist es entscheidend, dass Sie als Eltern und wir als Schule die Kinder auf solche Situationen vorbereiten, ohne sie unnötig zu verängstigen.

Was Sie als Eltern tun können:

1. Tägliches Zuhören und Vertrauen aufbauen
Nehmen Sie sich jeden Tag Zeit, um mit Ihrem Kind über seine Erlebnisse zu sprechen. Fragen Sie gezielt nach, wie der Tag verlaufen ist. Geben Sie Ihrem Kind das Gefühl, dass es Ihnen alles erzählen kann, was ihm seltsam vor-kommt oder Angst macht. Bestärken Sie es darin, offen über negative Erfahrungen zu sprechen, und zeigen Sie Verständnis für seine Gefühle. Ein Kind, das weiss, dass es ernst genommen wird, wird eher bereit sein, Ihnen von bedrohlichen Situationen zu berichten.

2. Verhalten in Gefahrensituationen besprechen und üben
Sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber, wie es sich verhalten soll, wenn es von einem Fremden angesprochen wird. Üben Sie regelmässig einfache, aber wichtige Verhaltensregeln:

Abstand halten: Ihr Kind sollte lernen, mindestens zwei Meter Abstand zu einem fremden Fahrzeug zu halten und auf Zurufe nicht zu reagieren.

Keine Geschenke annehmen: Erklären Sie, dass es keine Geschenke oder Mitfahrangebote von Unbekannten annehmen darf.

Nicht ins Auto steigen: Betonen Sie, dass es niemals zu einer fremden Person ins Auto steigen darf, auch nicht, wenn diese behauptet, von Ihnen geschickt worden zu sein. Ihr Kind muss wissen, dass Sie es immer vorab informieren, wenn es von jemand anderem abgeholt wird.

3. Präventive Massnahmen für den Alltag
Hilfe holen: Besprechen Sie mit Ihrem Kind, wo es sich auf dem Schulweg oder Spielplatz Hilfe holen kann – sei es in einem Geschäft, bei einer Kassiererin oder bei Passanten.

In Gruppen unterwegs sein: Ermutigen Sie Ihr Kind, nach Möglichkeit nie allein zur Schule oder zum Spielplatz zu gehen, sondern sich einer Gruppe von Kindern anzuschliessen.

Keine Namen sichtbar: Achten Sie darauf, dass der Name Ihres Kindes nicht von aussen auf Kleidungsstücken oder der Schultasche erkennbar ist. Ein Fremder könnte dies ausnutzen, um Vertrauen zu erschleichen.

4. Selbstbewusstsein und Respekt fördern
Ein starkes Selbstbewusstsein ist ein effektiver Schutz für Ihr Kind. Schaffen Sie zu Hause eine Atmosphäre, in der Ihr Kind Respekt erfährt und Vertrauen in seine Fähigkeiten entwickelt. Ein Kind, das sich selbstbewusst fühlt, wird eher in der Lage sein, sich in kritischen Situationen richtig zu verhalten und sich Hilfe zu holen.

5. Wichtige Notfallregeln vermitteln

Notrufnummer 117: Ihr Kind sollte die Notrufnummer 117 kennen und wissen, dass es in jeder Gefahrensituation kostenlos die Polizei anrufen kann, sei es vom Handy oder via Smartwatch.

Erklären und besprechen Sie mit Ihrem Kind, wie es sich konkret in bestimmten Situationen verhalten soll:

Weitergehen oder laut schreien: Falls es von einem Fremden bedrängt wird, sollte es sofort weitergehen oder laut um Hilfe rufen. Täter versuchen oft, unbemerkt zu bleiben, und werden durch Aufmerksamkeit abgeschreckt.

Herz und Bauch ernst nehmen: Ihr Kind soll einem schlechten / unguten Gefühl trauen. Ist dem Kind eine Situation aus irgendwelchen Gründen nicht geheuer, soll es gehen und vertraute Orte / Menschen aufsuchen.

Nicht wegrennen: Sagen Sie Ihrem Kind, dass es in der Regel nicht wegrennen soll, ausser es gibt keine andere Möglichkeit. In der Panik könnte es sich im Strassenverkehr in Gefahr bringen.

Absprachen einhalten: Besprechen Sie mit Ihrem Kind, wie wichtig es ist, pünktlich zu sein und getroffene Absprachen einzuhalten. Seien Sie auch selbst ein Vorbild, indem Sie Ihre Versprechen einhalten und Ihr Kind darüber informieren, wo Sie erreichbar sind.

Durch regelmässige Gespräche können wir gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Kinder sich sicher fühlen und in kritischen Situationen richtig handeln.

Broschüre „Ihr Kind, allein unterwegs – so schützen Sie es trotzdem“ Broschüre „Ihr Kind, allein unterwegs – so schützen Sie es trotzdem“
Unterrichtszeiten Kindergarten

Unterrichtszeiten Kindergarten

Der Unterricht findet von Montag bis Freitag von 8.00–12.00 Uhr (Blockzeit) und an einem Nachmittag statt. Zwischen 8.00 und 8.30 dürfen die Kinder im Kindergarten individuell eintreffen. Am Dienstagnachmittag besuchen die Kinder des 1. KG-Jahres den Unterricht, die grossen KG-Kinder den Donnerstagnachmittag. Zeitliche Abweichungen vom Stundenplan sind möglich (siehe unter Veranstaltungen). In diesen Fällen werden die Erziehungsberechtigten frühzeitig informiert.
Unterrichtszeiten Primarschule

Unterrichtszeiten Primarschule

Der Unterricht findet von Montag bis Freitag von 8.00–12.00 Uhr (Blockzeit) statt. Von 8.00 bis 8.30 besuchen die Kinder die Eingangslektion – diese ist für alle Kinder der Primarschule obligatorisch. Die Kinder der 1./2. Klasse haben am Dienstag- resp. Donnerstagnachmittag Unterricht. Die Kinder der 3. – 6. Klasse besuchen Unterricht an drei Nachmittagen gemäss individuellem Stundenplan. Zeitliche Abweichungen sind möglich (siehe unter Veranstaltungen). In diesen Fällen werden die Erziehungsberechtigten frühzeitig informiert. Bei Krankheit der Lehrperson am Vormittag wird Ihr Kind in jedem Fall in der Schule unterrichtet. Es fällt kein Unterricht am Vormittag aus – Ihr Kind muss den Unterricht besuchen, dies ist obligatorisch. Bei Krankheit der Lehrperson am Nachmittag des ersten Krankheitstages fällt der Unterricht aus. Haben Sie keine Betreuungsmöglichkeit für den Nachmittag, so können Sie Ihr Kind in jedem Fall in die Schule schicken – es wird dort betreut werden. Das Schulhaus Ihres Kindes erfasst zu Beginn des Schuljahres alle Kinder, welche am Nachmittag eine Betreuungsmöglichkeit benötigen. Melden Sie Ihr Kind für die Nachmittagsbetreuung an, so ist diese verbindlich. Kinder, welche den Mittagstisch und/oder die KiTa besuchen, werden in jedem Fall nachmittags in den Unterricht geschickt.

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Veranstaltungen der Schulen

Veranstaltungen der Schulen

Der Schulalltag wird bereichert durch wertvolle gemeinschaftsfördernde Aktivitäten wie Schulreisen, Exkursionen, Wanderungen, Waldtage, Theateraufführungen, Museums- und Konzertbesuche, Sportanlässe, Feste, Lager, Schulhausaktivitäten usw.
Versicherung/Sachschäden/Diebstahl

Versicherung/Sachschäden/Diebstahl

Die Eltern müssen ihr Kind privat gegen Unfälle während des Unterrichts, während aller schulischen Aktivitäten sowie auf dem direkten Schulweg versichern. Für Sachschäden und Diebstähle besteht keine Schulversicherung. Für mutwillig verursachte Schäden haften die Erziehungsberechtigten.

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What’s up ...

What’s up …..

die neue Website für Familien, Kinder und Jugendliche…..

Ob Fasnacht, Sportverein, Heimatmuseum, Filmtage, Blauring oder Tageseltern: Die Website „WHAT‘S UP“ informiert über das vielfältige Reinacher Angebot für die ganze Familie.

Wer nach Freizeitaktivitäten, Institutionen oder Beratungsstellen in Reinach sucht, kann aus einer reichhaltigen Palette auswählen. Noch einfacher sind alle Angebote für die ganze Familie sowie Mitwirkungsmöglichkeiten und Beratungsstellen auf der Website www.reinach-bl.ch/fkj zu finden. Die Website stellt in den Kategorien „Säuglinge und Kleinkinder“, „Kinder“, „Jugendliche“ und „Familie“ Freizeitaktivitäten, Mitwirkungsmöglichkeiten und Beratungsstelle vor. Eltern finden hier weitere Informationen zur Mütter- und Väterberatung, zu den Spielgruppen, eine Auflistung der Spielplätze sowie Grillstellen und vieles mehr. Jugendliche können sich etwa zu den Filmtagen Reinach und zum Jugendhauses Palais noir oder über das Kinder- und Jugendbüro Reinach informieren.

Zudem gibt es unzählige Freizeitaktivitäten für die ganze Familie: in Büchern und DVDs in der Gemeinde- und Schulbibliothek stöbern, einen Spaziergang in der Reinacher Heide geniessen, den Enten im Tierpark zuschauen, Märchenfiguren am Skulpturenweg entdecken, auf dem Vita Parcours Käppeli schwitzen oder dem FC Reinach beitreten. Die jeweiligen Links führen die Userinnen und User direkt zum entsprechenden Angebot. Der Inhalt der Website wurde von der Projektgruppe Netzwerk Jugend Reinach erstellt und wird laufend ergänzt.

Wünschen Sie weitere Informationen? So folgen Sie bitte diesem Link: www.reinach-bl.ch

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Znüni

Znüni

Im Kindergarten essen die Kind er gemeinsam Znüni. Wir legen Wert auf gesunde Znüni, die den Kindern Energie geben. Auch in der Schule sollen die Kinder ein Znüni dabei haben, das gesund ist.
Zyklus 1 – der Wechsel in die Schule (1./2. Klasse)

Zyklus 1 – der Wechsel in die Schule (1./2. Klasse)

Beim Wechsel vom Kindergarten in die 1. Klasse der Unterstufe bespricht die Kindergartenlehrperson mit den Erziehungsberechtigten die körperlichen, geistigen, emotionalen und sozialen Kompetenzen und den Entwicklungsstand jedes Kindes. Aufgrund ihrer fachlichen Beurteilung empfiehlt sie die entsprechende Einschulungsart. Die Schulleitung kann in Ausnahmefällen ein Gesuch der Eltern/Erziehungsberechtigten für die Wiederholung eines Kindergartenjahres bewilligen. In der Regel teilt die Schulleitung Ihr Kind aufgrund der verfügbaren Unterlagen in eine Klasse ein, in der die speziellen, individuellen Förderbedürfnissen am besten gewährleistet werden können (Grossklasse oder integrative Kleinklasse oder altersdurchmischtes Lernen.

Film: Primarstufe Reinach kurz und knapp
Zyklus 2 – die Mittelstufe (3./4. & 5./6. Klasse)

Zyklus 2 – die Mittelstufe (3./4. & 5./6. Klasse)

Die Mittelstufe dauert vier Jahre. Die Primarstufe Reinach hat sich im Grundsatz dafür entschieden, nach der 4. Klasse die Schülerinnen und Schüler zu neuen Lehrpersonen wechseln zu lassen. Da die Zahl der Fremdsprachen-Lektionen in der 3. und 4. Klasse je 3 Lektionen Französisch umfasst – zum Teil in Abteilungen -, und in der 5. und 6. Klasse zwei Französisch- sowie zwei Englisch-Lektionen erteilt werden, ist die Zusammenarbeit der Lehrpersonen in pädagogischen Teams sinnvoller. Dieses Modell wurde im Jahr 2018 evaluiert und wird bis auf Weiteres so belassen.

Der Projekt-, Werkstatt- und Gruppenunterricht steht in der Mittelstufe vermehrt im Zentrum und ermöglicht den Schülerinnen und Schülern selbst gesteuertes, entdeckendes Lernen sowie vertiefte Einblicke in unbekanntes Wissen. Dadurch steigen die Ansprüche für das Zusammenleben in der Gemeinschaft. Die Lehrpersonen engagieren sich, die Schulzeit für die ihnen anvertrauten Kinder optimal zu gestalten und auf die vielschichtigen Herausforderungen der modernen Gesellschaft kompetent und differenziert zu antworten. Sie erteilen stufengerechten, ganzheitlichen Unterricht, welcher der Individualität des Kindes Rechnung trägt und gleichzeitig die Klasse als soziales Gefüge pflegt und fördert.

Alle Lehrpersonen orientieren sich am Bildungsgesetz, am Lehrplan Volksschulen Basel-Landschaft, am Schulprogramm und am pädagogischen Leitbild der Primarstufe Reinach. Die Mittelstufe vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine schulische Grundausbildung und bereitet sie auf den Besuch der Sekundarschule vor.
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