Schulpsychologischer Dienst

Bei Schulschwierigkeiten, Verhaltens- oder Entwicklungsauffälligkeiten können sich Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte und Lehrpersonen an den Schulpsychologischen Dienst wenden. Dieser nimmt die notwendigen Abklärungen vor, berät die Beteiligten und stellt die Einteilungs- und Zuweisungsanträge. 
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